Trennung

Gerade in der Trennungssituation sind oft viele Dinge zu klären. Der Hausrat ist aufzuteilen, der Unterhalt für den Ehegatten und die Kinder ist zu klären und das Besuchsrecht mit den Kindern muss geregelt werden. In dieser Phase werden die Weichen für die späteren Ansprüche gestellt, deshalb ist eine Beratung während der Trennung auch so wichtig.

 


Scheidung


Die Ehescheidung kann beantragt werden, wenn die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben. Trennung bedeutet, dass die Eheleute von "Tisch und Bett" getrennt leben. Dafür ist ein getrenntes Wirtschaften sowie das unterlassen von gegenseitigen Versorgungsleistungen maßgeblich. Kurze Versöhnungszeiten unterbrechen die Trennungszeit nicht.

 

 

Scheidungsverfahren

Die Dauer einer Scheidung ist mit 4-6 Monaten anzugeben. In der Regel akzeptieren die Gerichte eine Antragseinreichung 9 Monate nach dem Trennungszeitpunkt, da von einer Mindestdauer des Scheidungsverfahrens von 3 Monaten auszugehen ist.

 

Soweit sich die Ehepartner einig sind, ist auch nur die anwaltliche Vertretung eines Ehepartners zur Einleitung des Scheidungsverfahrens notwendig.

 

Von Amts wegen wird grundsätzlich der Versorgungsausgleich, d.h. der Ausgleich der Anwartschaften auf Altersrente, im Rahmen des Scheidungsverfahrens mit durchgeführt.

 

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich wird durch die Familiengerichte von Amts wegen durchgeführt. Inhalt ist der Ausgleich, der in der Ehezeit von den Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften.


Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt

Regelmäßig enstehen schon in der Trennungsphase Ansprüche der Kinder bzw. des Ehegatten auf Unterhalt. Trennungsunterhalt bezeichnet man den Unterhalt des Ehegatten bis zur Rechtskraft der Scheidung und nachehelicher Ehegattenunterhalt den Unterhalt nach der Scheidung. Die Höhe der jeweiligen Ansprüche ergibt sich einerseits aus der konkreten Einkommens- und Belastungssituation der Ehepartner und andererseits aus der Anzahl und dem Alter der Unterhaltsberechtigten.

 

Sorgerecht & Umgang

Trennen sich die Ehepartner und sind minderjährige Kinder vorhanden, so stellt sich oft die Frage nach dem zukünftigen Aufenthalt der Kinder und in diesem Rahmen der Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts als Teil des Sorgerechts.


Vermögensauseinandersetzung, Ehewohnung, Hausrat
Haben die Ehepartner während der Ehe Vermögen erwirtschaftet, so ist dies entsprechend hälftig zwischen ihnen aufzuteilen. Sind noch Schulden vorhanden, so kommt ggfs. eine Schuldenaufteilung in Betracht. Die Ehewohnung kann auf Antrag einem Ehegatten zur Verfügung zugeteilt werden. Der Hausrat ist grundsätzlich in natura zu teilen. Nur ausnahmsweise kommen Ausgleichsansprüche in Betracht.

 

Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarungen/Ehevertrag

Auch wenn nicht in allen Punkten Einigkeit zwischen den Ehepartnern besteht so ist dennoch eine einverständliche Scheidung unter der Voraussetzung möglich, dass die Eheleute vor dem entsprechendem Scheidungstermin eine entsprechende Trennungs- bzw. Scheidungsfolgen-vereinbarung getroffen haben und für die strittigen Punkte so eine Lösung gefunden haben.

 

Viola M. Reimer Familienanwältin Scheidungsanwältin Lippstadt, Mediatorin und Fachanwältin für Familienrecht E-Mail: post@kanzlei.es
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